Kontakt/Campingplatzordnung

Camping und Pension
 "Im Kleinen Gütchen"
99425 Weimar-Tiefurt
Hauptstraße 2a
Tel.: 03643-850121
sigridgensel@t-online.de

Sehr geehrter Campinggast, 

Die Familie Gensel heißt Sie herzlich willkommen und wünscht Ihnen einen erholsamen Camping Aufenthalt. Wir sind bemüht Ihnen die Zeit, die Sie auf unserem  Platz verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten. 

Im Interesse aller anwesenden Camper werden Sie höflich gebeten, alles zu vermeiden, was die Camping Gemeinschaft stören könnte. Beachten Sie bitte darum unsere: 

Campingplatzordnung

Der Campingplatz befindet sich auf unserem Privatgrundstück. Wegen der geringen Größe des Campingplatzes können wir nur Wohnwagen und -mobile mit einer Gesamtlänge bis 7 m die Einfahrt gewähren. Für Zelte gibt es einen Zeltplatz. Zelte dürfen nicht auf Stellplätzen für Wohnwagen/ Wohnmobilen gestellt werden. Ausnahmen sind mit der Platzleitung abzusprechen.
Bitte halten Sie vor der Einfahrt rechts in der Haltezone an und begeben sich zur Anmeldung. Die Anmeldung befindet sich im Haus (weiße Tür rechts). Camper und Besucher haben sich durch Vorlage eines amtlichen Ausweises (z.B. Personalausweis, Reisepass) zu legitimieren. Für die beabsichtige Aufenthaltsdauer ist das Entgelt nach dem jeweils gültigen Tarif sofort bei Anreise zu entrichten. 
Der Platzwart zeigt Ihnen den Stellplatz und weist Sie auch ein. Ein eigenständiges befahren des Platzes ist nicht gestattet. 
Weisungen des Platzwartes oder seines Vertreters sind unbedingt Folge zu leisten. 
Der Stromanschluss wird Ihnen zugeteilt. Der Platzhalter liefert den Strom nur bis zum Zählerkasten (CE) bzw. Stromsäulen (Schuko). 

Die Anreise erfolgt ab 15.00 h. Am Abreisetag muss der Stellplatz bis 11.00 h geräumt werden. Bei früherer Anreise oder bei späterer Abreise wird eine Verlängerungsgebühr berechnet. Dies ist vorher mit der Campingplatzleitung abzusprechen. 
Alle Fahrzeuge dürfen nur im Schritt-Tempo (5 km/h) den Platz befahren. Auf dem Campingplatz gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). 

Tagesgäste sind verpflichtet, ihren Besuch anzumelden und unterliegen einer Besuchergebühr. Tagesbesucher bitten wir, ihre Fahrzeuge außerhalb des Campinggeländes abzustellen und das Campinggelände 22.00 Uhr wieder zu verlassen. 

Jede Ruhestörung auf dem Gelände ist zu vermeiden. 
Ruhezeiten: 
12.00 h bis 15.00 h Mittagsruhe, 
22.00 h bis 06.00 h Nachtruhe. 
In dieser Zeit ist das Tor geschlossen.

Ausgenommen hiervon sind Notfälle oder notwendige Arbeitsverrichtungen des Platzhalters. 

Um den Rasen zu schonen, dürfen Plastikfolien, Teppiche oder ähnliches nicht auf dem Boden ausgelegt werden. Das Ziehen von Gräben ist verboten. Der Standplatz ist sauber zu halten. Bei der Benutzung von Radios, Fernseher, CD-Player usw. ist darauf zu achten, dass die anderen Gäste des Campingplatzes nicht gestört werden.
Das Grillen mit Holzkohle auf einen Grill ist unter Einhaltung der Brandschutzbestimmungen gestattet. Offene Feuer sind nicht gestattet. Gasflaschen müssen in den dafür vorgesehenen Behältern aufgestellt bzw. gelagert werden.  
Trinkwasser finden Sie am WC-Wagen (außen) oder in der Campingküche. Wasser ist ein kostbares Gut. Bitte gehen Sie sparsam damit um und klären Sie auch ihre Kinder diesbezüglich auf. 

Unsere kleine Campingküche befindet sich im Aufenthaltsraum gleich links. Dort steht Ihnen ein Wasserkocher, eine Doppelkochplatte und eine Spüle zum Geschirrabwaschen zur Verfügung. 
Die Miniküche im hinteren Teil des Aufenthaltsraumes ist für unsere Pensionsgäste zur Selbstversorgung. Bitte respektieren Sie die Privatsphäre unserer Zimmergäste, die dort Ihre privaten Lebensmittel und Utensilien aufbewahren. Im Ausnahmefall können Sie die Miniküche nach vorheriger Absprache mit der Platzleitung auch benutzen, wenn keine Pensionsgäste da sind. 
Dies kostet dann 5,00 € Benutzungsgebühr.

Mobile Toiletten und Abwässer aus Wohnwagen und Wohnmobilen müssen aufgefangen und in dem Entsorgungsschacht (neben den WC-Wagen) entleert werden. Es ist untersagt, Abwässer direkt in die Erde zu leiten. 

Der Mülltonnenstandplatz befindet sich neben der Einfahrt. Angenommen wir nur Müll in haushaltsübliche Mengen, die während Ihrem Aufenthalt auf dem Platz anfallen. Bitte sortieren Sie Ihren Müll nach Pappe/Papier (blaue Tonne), Plaste/Büchsen/ Umverpackungen (gelbe Tonne), Biomüll (braune Tonne), Restmüll (graue Tonne) und Glas. Brot und Speisereste sammeln wir für unsere Tiere. 

Unsere Familienduschen können von 6.00 h bis 22.00 h genutzt werden. Diese sind mit einem Münzer ausgestattet (1 € = 5 min). Bitte halten Sie sich an diese Zeiten, um unsere Pensionsgäste, die direkt darüber schlafen, nicht zu stören.
Bitte gehen Sie mit den Anlagen sorgfältig um. Für entstandene Schäden haftet der Verursacher. Auf Sauberkeit legen auch Sie sicher großen Wert. Wir bitten Sie deshalb, die Sanitäranlagen, Wege und Plätze in einem sauberen Zustand zu verlassen. 
Kinder bis 6 Jahre dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Toilettenräume. Bitte werfen Sie keine Abfälle in die Toiletten und nutzen Sie die bereitgestellten Abfallbehälter.

Der Kinderspielplatz darf nur für Kinder im dafür vorgesehenen Alter benutzt werden. Die Erziehungsberechtigten haben Ihre Kinder diesbezüglich zu belehren und auf die Einhaltung zu achten. Der Spielplatz kann nicht ständig vom Vermieter überwacht werden. Die Erziehungsberechtigten haften für Ihre Kinder.
Die Benutzung aller Einrichtungen des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden, Unfälle, Diebstahl und Verluste am Eigentum der Platzbesucher kann keine Haftung übernommen werden. Autowaschen, Ölwechsel und Reparaturen sind auf dem Campinggelände nicht gestattet. Caravans und Vorzelte dürfen nur mit klarem Wasser gewaschen werden. 

Hunde dürfen innerhalb des Geländes nur an der Leine geführt werden. Der Aufenthalt von Hunden und anderen Haustieren im Aufenthaltsraum, im Sanitärgebäude, in der Anmeldung und auf dem Kinderspielplatz ist verboten. Hundekot ist vom Hundehalter bzw. Hundeführer sofort zu entfernen. 

Die Verwaltung bzw. der Platzwart sind in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint. 

Die Campinggebühren sind durch Aushang bei der Anmeldung bekannt gemacht. 

Diese Campingplatzordnung ist ab dem 01.08.2018 gültig

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